Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisepass: Ja
Vorläufiger Reisepass: Ja
Personalausweis: Nein
Vorläufiger Personalausweis: Nein
Kinderreisepass: Ja
Anmerkungen:
Reisedokumente müssen drei Monate ab Einreise gültig sein.
Personen, gegen die in einem GUS-Staat eine Fahndungsausschreibung vorliegt, müssen mit Zurückweisung bei der Einreise in die Kirgisische Republik rechnen.
Visum und Registrierungspflicht
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Reisezweck, für einen Aufenthalt von bis zu 60 Tagen visumfrei nach Kirgisistan einreisen. Für Aufenthalte von mehr als 60 Tagen ist weiterhin ein Visum erforderlich, das vorab bei der dafür zuständigen kirgisischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss.
Am 1. September 2017 wurde vom Außenministerium der Kirgisischen Republik das elektronische Visum eingeführt. Das e-Visum kann für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken über die Webseite www.evisa.e-gov.kg beantragt werden.
Die Registrierungspflicht gilt nach bisherigen Erkenntnissen auch für Inhaber von e-Visa. Davon unbenommen werden Visa weiterhin von den kirgisischen Auslandsvertretungen erteilt.
Hinweise für die Einreise von Minderjährigen Alleinreisende Minderjährige müssen eine notariell beglaubigte Zustimmung der Eltern bzw. Sorgeberechtigen mit russischer Übersetzung bei sich führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie nur direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate Ihres Ziellandes.
Flüge (Hin und Rückflug) nach Bischkek werden z.B auf www.fluege.de ab ca. 400 Euro angeboten.